B2B Angebot

Firmenlösungen – Erste Hilfe.

Individuelle Erste-Hilfe-Lösungen für Betriebe in der Deutschschweiz. Ob Schulungen oder Beratung: praxisnah, transparent und auf Ihre Branche zugeschnitten.

Firmenlösungen Erste Hilfe
Schulungen

Schulungen

  • Ausbildung Ersthelfer gemäss ArGV 3, Art. 36
  • Refresher-Kurse nach aktuellen Guidelines SRC/IVR
  • Praxiskurse direkt auf den Betrieb zugeschnitten

Kursübersicht ansehen

Beratung

Beratung

  • Notfallkonzept & Organisation
  • Beratung zum Sicherheitssystem (ASA-Beizug gemäss EKAS 6508)
  • Gefährdungsermittlung & Massnahmenplanung

Kurzberatung anfragen

Optional: Eine kurze Standortbestimmung gibt Ihnen klare Stellschrauben und Prioritäten. Genau so viel wie nötig, ohne Ballast.

Ablauf

1

Kontakt & Beratung

Kurze Klärung von Zielen, Teamgrösse und Rahmenbedingungen.

2

Individuelle Planung

Inhalte, Dauer und Format passend zu Ihrem Betrieb.

3

Durchführung

Schulungen vor Ort oder im Kurslokal. Praxis steht im Vordergrund.

4

Nachhaltigkeit

Wiederkehrende Refresher. Wissen bleibt abrufbar.

Transparente Preise

Die Offerte basiert auf klaren Modellen – Gruppengrösse, Dauer, Ort. Keine Überraschungen. Ich erstelle Ihnen ein passendes faires Angebot.

ASA-Beizug möglich. Schulungen orientieren sich an geltenden Standards und Guidelines.

FAQ für Unternehmen

Braucht ein Betrieb in der Schweiz Ersthelfer?

Ja. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass jederzeit angemessene Erste Hilfe geleistet werden kann (Organisation, Material, ausgebildete Personen). Umfang und Tiefe richten sich nach Grösse, Lage und Gefährdungen des Betriebs.

Tipp: In der Notfallorganisation festhalten und regelmässig prüfen.

Ist ein Notfallkonzept für schweizer Firmen Pflicht?

Ein betriebliches Notfallkonzept ist Teil der gesetzlich geforderten Arbeitssicherheit. Es definiert Zuständigkeiten, Alarmierung, Ausrüstung (z. B. AED, Verbandmaterial) und Abläufe. Abgestimmt auf eure Risiken und Standorte.

Leistung: Notfallkonzept & Organisation

Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen?

In der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3 Art. 36) finden sich grobe Empfehlungen. Ziel ist es jedoch immer, dass Hilfe am Ereignisort in wenigen Minuten verfügbar ist. Faktoren: Anzahl Mitarbeitende, Schichtbetrieb, Flächen/Etagen, Besucheraufkommen, besondere Gefahren. Praxis: pro Bereich/Schicht mehrere Ersthelfer einplanen (Ausfall & Ferien mitdenken).

EKAS 6508 / ASA-Beizug – wann ist das nötig?

Bei erhöhten Risiken (z. B. Chemie, Bau, Höhe, Maschinen) oder wenn intern die nötige Fachkompetenz fehlt, ist der Beizug von Arbeitsärzten/Sicherheits­fachleuten (ASA) angezeigt. Wir übernehmen den ASA-Beizug und verankern die Massnahmen in euer System.

Ist ein AED im Betrieb Pflicht?

Eine generelle Pflicht besteht nicht. In Betrieben mit hohem Personenaufkommen oder erschwerter Rettungskette ist ein AED jedoch stark empfohlen. Entscheid nach Risikoanalyse; Schulung und Wartung sicherstellen.

Dürfen sich Betriebe zusammenschliessen (Erste Hilfe teilen)?

Ja, Nachbarbetriebe können eine gemeinsame Notfallorganisation vereinbaren (z. B. Alarmierung, Material, Ersthelfer-Netz). Wichtig: klare Verantwortlichkeiten und Erreichbarkeit vertraglich regeln.

Wie oft sollten Ersthelfer geschult/refresht werden?

Empfohlen sind Refreshers im Intervall von 1–2 Jahren (z. B. BLS-AED alle 2 Jahre). Bei besonderen Gefahren oder hoher Fluktuation enger takten.

Siehe BLS-AED und Kursübersicht.

Welche Inhalte gehören in eine Notfallorganisation?

Alarmierung (intern/extern), Rollen & Stellvertretungen, Ersthelfer-Abdeckung pro Bereich/Schicht, Erste-Hilfe-Ausrüstung & AED-Standorte, Evakuation/Anfahrtswege, Dokumentation & Unterhalt, Training & Refreshers.

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